Allgemeine Geschäftsbedingungen

 der valudo aktiengesellschaft für Geschäfte mit Werbekunden

I. Geschäftstätigkeit

Die valudo aktiengesellschaft vermarktet Werbeflächen auf Webseiten. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von der valudo aktiengesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt) durchgeführt.

II. Geltungsbereich

Für alle mit der valudo aktiengesellschaft abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die valudo aktiengesellschaft erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die valudo aktiengesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

III. Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen der valudo aktiengesellschaft und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens der valudo aktiengesellschaft oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der valudo aktiengesellschaft zustande. Die valudo aktiengesellschaft hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der valudo aktiengesellschaft schriftlich bestätigt sind.

3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der valudo aktiengesellschaft.

IV. Rücktrittsrecht

1. Die valudo aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für die valudo aktiengesellschaft eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen der valudo aktiengesellschaft entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft die valudo aktiengesellschaft an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei der valudo aktiengesellschaft bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann die valudo aktiengesellschaft den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.

V. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bis 1 Woche vorher fallen 10% Bearbeitungsgebühr an, danach und während der Kampagne eingehende Stornierungen werden pauschal mit einer Aufwandsentschädigung von 30% des Netto-Buchungsvolumens des jeweiligen Auftrages in Rechnung gestellt. Bis zum Datum der Stornierung ausgelieferte Seitenkontakte werden zusätzlich berechnet.

VI. Preise

1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der valudo aktiengesellschaft, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von der valudo aktiengesellschaft einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.

VII. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

2. Der Auftraggeber stellt der valudo aktiengesellschaft von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei der valudo aktiengesellschaft entstehen können.

3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich der valudo aktiengesellschaft Probleme bei der Übermittlung auftreten.

4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft der valudo aktiengesellschaft keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen die valudo aktiengesellschaft.

5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der valudo aktiengesellschaft Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Die valudo aktiengesellschaft kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an die valudo aktiengesellschaft zu bezahlen.

VIII. Gewährleistung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist die valudo aktiengesellschaft nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder der valudo aktiengesellschaft trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung

durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser)

oder

durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs der valudo aktiengesellschaft liegen,

oder

durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von der valudo aktiengesellschaft zu vertreten sind, hervorgerufen wird.

4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

IX. Zahlungen

1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von der valudo aktiengesellschaft angegebenes Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem Konto an. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die valudo aktiengesellschaft die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

3. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist die valudo aktiengesellschaft grundsätzlich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz für längerfristigere Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls die valudo aktiengesellschaft in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die valudo aktiengesellschaft berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt der valudo aktiengesellschaft nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund (§ 649 Satz 1 BGB) so hat er die bis zur Beendigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, an die valudo aktiengesellschaft eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 % des nicht ausgeführten Teils der Auftragssumme als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Geltendmachung eines im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch die valudo aktiengesellschaft ist nicht ausgeschlossen.

X. Haftung

1. Die valudo aktiengesellschaft haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die valudo aktiengesellschaft nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der valudo aktiengesellschaft.

3. In allen anderen Fällen haftet die valudo aktiengesellschaft nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

XI. Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der valudo aktiengesellschaft. Die valudo aktiengesellschaft ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.

2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

3. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

4. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.


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