Allgemeine Geschäftsbedingungen
der valudo
aktiengesellschaft für Geschäfte mit Werbekunden
I. Geschäftstätigkeit
Die valudo aktiengesellschaft vermarktet Werbeflächen auf Webseiten. Die Erfüllung
erteilter und angenommener Aufträge wird von der valudo aktiengesellschaft im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden
(nachfolgend „Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Geltungsbereich
Für alle mit der valudo aktiengesellschaft abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen. Die valudo aktiengesellschaft erkennt von den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn
die valudo aktiengesellschaft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
III. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen der valudo aktiengesellschaft und dem Auftraggeber
kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder
E-Mail seitens der valudo aktiengesellschaft oder durch Erfüllung des Auftrags
seitens der valudo aktiengesellschaft zustande. Die valudo aktiengesellschaft
hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen
bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der valudo
aktiengesellschaft schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils
gültigen Preislisten der valudo aktiengesellschaft.
IV. Rücktrittsrecht
1. Die valudo aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, auch nach
Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für die
valudo aktiengesellschaft eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-,
presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung
informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen der
valudo aktiengesellschaft entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt
werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter
Zahlungen. Trifft die valudo aktiengesellschaft an der Unzumutbarkeit der
Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch
Kosten in Abzug zu bringen, die bei der valudo aktiengesellschaft bereits
entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen
erfolgt, so kann die valudo aktiengesellschaft den Ersatz für bereits
entstandene Kosten verlangen.
V. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor
Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bis 1 Woche vorher fallen 10%
Bearbeitungsgebühr an, danach und während der Kampagne eingehende Stornierungen
werden pauschal mit einer Aufwandsentschädigung von 30% des Netto-Buchungsvolumens
des jeweiligen Auftrages in Rechnung gestellt. Bis zum Datum der Stornierung
ausgelieferte Seitenkontakte werden zusätzlich berechnet.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils
gültigen Preislisten der valudo aktiengesellschaft, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für
vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von der
valudo aktiengesellschaft einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt
werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches
innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung
ausgeübt werden muss.
VII. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche
erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben
hat und frei darüber verfügen kann.
2. Der Auftraggeber stellt der valudo aktiengesellschaft von allen Kosten und
Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-,
presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei der valudo
aktiengesellschaft entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie
Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen
Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen
jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung
des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich der valudo
aktiengesellschaft Probleme bei der Übermittlung auftreten.
4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des
Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die
vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft der
valudo aktiengesellschaft keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder
Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen die valudo
aktiengesellschaft.
5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige
Zustimmung der valudo aktiengesellschaft Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag
an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Die valudo aktiengesellschaft kann
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.
Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der
Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt
mit schuldbefreiender Wirkung an die valudo aktiengesellschaft zu bezahlen.
VIII. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem
Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen
Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab
Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation
nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist die valudo aktiengesellschaft
nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem
der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung
vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich,
mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder der valudo
aktiengesellschaft trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber
verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor,
wenn die beanstandete Darstellung
durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware
(z. B. Browser)
oder
durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch
Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige
und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern
(Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und
Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs der valudo
aktiengesellschaft liegen,
oder
durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen,
die nicht von der valudo aktiengesellschaft zu vertreten sind, hervorgerufen
wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der
Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern.
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch
des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
IX. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von der
valudo aktiengesellschaft angegebenes Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit
der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem Konto an. Der Abzug
von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann die valudo aktiengesellschaft die weitere
Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für
weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung,
eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist die valudo aktiengesellschaft grundsätzlich
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz für längerfristigere
Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Falls die
valudo aktiengesellschaft in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, ist die valudo aktiengesellschaft berechtigt, diesen geltend zu
machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt der valudo aktiengesellschaft
nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
4. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund (§ 649 Satz 1
BGB) so hat er die bis zur Beendigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten.
Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, an die valudo aktiengesellschaft eine
pauschale Vergütung in Höhe von 10 % des nicht ausgeführten Teils der
Auftragssumme als Schadensersatz zu bezahlen. Dem Auftraggeber bleibt
vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist. Geltendmachung eines
im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch die valudo aktiengesellschaft
ist nicht ausgeschlossen.
X. Haftung
1. Die valudo aktiengesellschaft haftet nicht für die ununterbrochene
Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der
Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die valudo
aktiengesellschaft nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der valudo aktiengesellschaft.
3. In allen anderen Fällen haftet die valudo aktiengesellschaft nur dann,
wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist
der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein
Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
XI. Sonstiges
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz
der valudo aktiengesellschaft. Die valudo aktiengesellschaft ist allerdings
berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen
zuständigen Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
3. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
4. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
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